Interim Management - Führungskraft auf Zeit im Team

Vertragsgrundlagen

 

Die vertraglichen Beziehungen mit dem Interim Manager basieren auf einem Dienst- u. Geschäftsbesorgungsvertrag (nach § 611 ff. BGB), mit dem die Einsatzbedingungen für das Projekt bei unserem Kunden geregelt werden.

Umgekehrt wird zwischen FaZiT Interim und unserem Kunden ein nahezu identischer Vertrag abgeschlossen, der sich ebenfalls nach den vorgenannten gesetzlichen Bestimmungen richtet, allerdings sich im wesentlichen in der Honorarhöhe unterscheidet.

Interim Management - Vertragsgrundlagen

In dem Vertrag mit dem Interim Manager werden u. a. folgende Aspekte behandelt:

  1. Vertragsgegenstand
  2. Aufgaben, Zielsetzungen
  3. Stellung, Berichtsstruktur, Vollmachten
  4. Leistungsumfang, zeitliche Einsatzdauer, Termine
  5. Honorare, Kosten, Abrechnung, Zahlung
  6. Projektsteuerung u. – überwachung, Berichtspflichten, Projektbeirat
  7. Vertragsdauer, Kündigung
  8. Folgen der Beendigung des Vertrages
  9. Vertraulichkeit, Geheimhaltung
  10. Haftung, Wettbewerbsverbot, Schadenersatz
  11. Schlussbestimmungen
  12. Anwendbares Recht, Gerichtsstand

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Herr Dr. Singrin im Interview bei JobTV24.

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