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Die vertraglichen Beziehungen mit unserem Kunden basieren auf einem Dienst- u. Geschäftsbesorgungsvertrag (nach § 611 ff. BGB), mit dem die Einsatzbedingungen für einen Interim Manager geregelt werden. Umgekehrt wird zwischen FaZiT Interim und dem eingesetzten Interim Manager ein nahezu identischer Vertrag abgeschlossen, der sich ebenfalls nach den vorgenannten gesetzlichen Bestimmungen richtet, allerdings sich in der Honorarhöhe unterscheidet.
In dem Vertrag mit unserem Kunden werden u. a. folgende Aspekte behandelt: - Vertragsgegenstand
- Aufgaben, Zielsetzungen
- Stellung, Berichtsstruktur, Vollmachten
- Leistungsumfang, zeitliche Einsatzdauer, Termine
- Honorare, Kosten, Abrechnung, Zahlung
- Projektsteuerung u. – überwachung
- Vertragsdauer, Kündigung
- Folgen der Beendigung des Vertrages
- Vertraulichkeit, Geheimhaltung
- Haftung
- Schlussbestimmungen
- Anwendbares Recht, Gerichtsstand
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