Interim Management - Führungskraft auf Zeit im Team

Vertragsgrundlagen

 

Die vertraglichen Beziehungen mit unserem Kunden basieren auf einem Dienst- u. Geschäftsbesorgungsvertrag (nach § 611 ff. BGB), mit dem die Einsatzbedingungen für einen Interim Manager geregelt werden.

Umgekehrt wird zwischen FaZiT Interim und dem eingesetzten Interim Manager ein nahezu identischer Vertrag abgeschlossen, der sich ebenfalls nach den vorgenannten gesetzlichen Bestimmungen richtet, allerdings sich in der Honorarhöhe unterscheidet.

Vertragsgrundlagen

In dem Vertrag mit unserem Kunden werden u. a. folgende Aspekte behandelt:

  1. Vertragsgegenstand
  2. Aufgaben, Zielsetzungen
  3. Stellung, Berichtsstruktur, Vollmachten
  4. Leistungsumfang, zeitliche Einsatzdauer, Termine
  5. Honorare, Kosten, Abrechnung, Zahlung
  6. Projektsteuerung u. – überwachung
  7. Vertragsdauer, Kündigung
  8. Folgen der Beendigung des Vertrages
  9. Vertraulichkeit, Geheimhaltung
  10. Haftung
  11. Schlussbestimmungen
  12. Anwendbares Recht, Gerichtsstand

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Herr Dr. Singrin im Interview bei JobTV24.

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Telefonisch:   0 21 31 / 51 600 - 20
Per E-Mail:   info@fazit-interim.de
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